Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

10/01/2012
von Gedankensalate
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Der subsumierte Jurist – Ein Interview mit Prof. Dr. Götz Schulze

In der Reihe „Der subsumierte Jurist“ geht es zwar auch um Jura, aber andersrum.
Warum sind Juristen Juristen? Und wie sehen sie eigentlich das Studium? Und gibt es den goldenen Tipp um das Studium zu überleben?

Den Anfang macht Prof. Dr. Götz Schulze, er hat seit dem Wintersemester 2010 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Potsdam inne.

Juristischer-Gedankensalat: War Jura ihre erste Wahl?

Prof. Dr. Schulze: „Ja, Jura war meine erste Wahl. Schon zum Ende der Schulzeit war mir klar, dass ich Jura studieren will. Ein Grund ist mein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn; der Gedanke, es müsse gegen Ungerechtigkeiten ein Mittel geben.“

Juristischer-Gedankensalat: Sehen sie Gerechtigkeit heute anders?

Prof. Dr. Schulze: „Differenzierter. Sie erzeugt ein Potential zur Einschränkung von Egoismen und Macht.“

Juristischer-Gedankensalat: Haben sie mal an einen Fachwechsel gedacht?

Prof. Dr. Schulze: „Den Gedanken das Fach zu wechseln hatte ich nie. Parallel zum Jurastudium habe ich Philosophie noch über die Zwischenprüfung hinaus studiert. Das musste ich irgendwann aufgeben, weil beides nicht mehr ging.“

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31/12/2011
von Gedankensalate
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Bye, Bye 2011 – Willkommen 2012!

Nun ist er wieder da: Der Tag des Abschieds von einem ganzen Jahr.
Rückblicke gibt es wahrlich genug dieser Tage, daher verzichte ich an dieser Stelle auf einen solchen.

Ich wünsche meinen Lesern, den Freunden des Gedankensalats und meinen Unterstützern einen Guten Rutsch!
Einige Sicherheitshinweise bezüglich der bevorstehenden Party sollen nicht fehlen.
Alle Freunde der bunten Knallerei sollten beim abfeuern von Feuerwerksraketen aufpassen. Denn diese sind laut dem Landgericht Saarbrücken keine unbemannten Flugkörper und damit auch kein Fall für die Versicherung.
Wahre Worte an euren Vermieter im volltrunkenen Zustand, ausgelallt in der Neujahrsnacht sind kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Und zu Guter letzt zielt bitte richtig wenn die Knallerinfanterie den nervigen Nachbarn abschiesst, denn ein Ausgleichsanspruch besteht nur dann, wenn der konkrete Wohnbereich betroffen ist.

Genug mit dem Sarkasmus!

Für das Jahr 2012 fasse ich zwar keine „Guten Vorsätze“, aber einen Ausblick möchte ich wagen. Der Gedankensalat war in letzter Zeit etwas vernachlässigt. Man möge es mir nachsehen, ich stecke im Examen.
Für den Gedankensalat wird 2012 aber wieder aktiver. So wird es demnächst eine Version für Smartphones geben, Apps werden getestet (Ja, ich habe ein IPhone vom Weihnachtsmann bekommen 😀 ) und der IPR Bereich wird weiter ausgebaut. Das ein oder andere Schmankerl wird auch dabei sein, aber da lasst euch lieber überraschen.
Für mich persönlich geht es mit großen Schritten auf den Abschluss des Schwerpunktexamens zu und gleich darauf in die Vorbereitung auf´s erste StaatsEx. Es bleibt also genug zu tun.

Genießt die Party und feiert ordentlich, die Brückentage liegen nicht gut für Kater! Vergesst nicht euch den Weltuntergang vorzumerken!

Willkommen 2012!

23/12/2011
von Gedankensalate
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HoHoHo, es weihnachtet sehr!

Der Juristische Gedankensalat wünscht allen Freunden, Unterstützern und vor allem den Lesern ein Frohes Fest!

Frohes Fest wünscht der Juristische Gedankensalat

Von drin aus dem Habersack da kommen sie her,
das ganze Jahr über ärgern sie uns sehr,
doch pünktlich zum Weihnachtsfeste,
sind sie nicht unsere Gäste.
Die lieben kleinen Paragraphen,
müssen am Heiligabend einmal schlafen!

Feiern Sie / Feiert ihr ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest!

13/12/2011
von Gedankensalate
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Robert Pragst – Auf Bewährung

Robert Pragst – Auf Bewährung Mein Jahr als Staatsanwalt

Der junge Robert Pragst landet im letzten Jahr seiner Zeit als Proberichter bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Diese Abordnung freut ihn nicht wirklich, sein Berufswunsch ist Zivilrichter. Und so beginnt für ihn sein Jahr als Staatsanwalt in der mit Abstand größten Staatsanwaltschaft Deutschlands.

Auf Bewährung ist eine autobiographische Erzählung, gekoppelt mit der Geschichte eines Kleinkriminellen. Der rote Faden des Buches ist ein Überfall auf ein kleines Lebensmittelgeschäft in Berlin-Friedrichshain. Der wahre Fall landete bei Pragst auf dem Schreibtisch. Seine Erlebnisse im Zusammenhang mit diesem Verfahren verknüpft er mit kleineren Abstechern zu einem der Täter des Raubüberfalls: Sinan.
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08/12/2011
von Gedankensalate
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IPR: Die Behandlung von Bagatellschäden im Kartellrecht, Teil II

Teil I mit dem Sachverhalt des Manfredi Urteils ist hier zu finden.

Teil II – Die materiell-rechtlichen Grundlagen eines Anspruchs auf Schadensersatz aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-Wettbewerbsregeln

a) materiell-rechtliche Grundlagen des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Rechts

Die Manfredi Entscheidung macht, wie auch die Courage1 Entscheidung aus dem Jahre 20011, deutlich, dass jedermann den Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch einen Verstoß gegen Art. 101 AEUV – vormals Art. 81 EG – entstanden ist.
Hierbei umfasst der Begriff „jedermann“ sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen.
Wie der EuGH ausführt2 ,richtet sich die Geltendmachung des Anspruchs grundsätzlich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften. Damit wird die sog. Verfahrensautonomie der Mitgliedsstaaten gewahrt, denn in materiell-rechtlicher Hinsicht hat das Unionsrecht zwar Anwendungsvorrang, jedoch ist in organisations- und verfahrensrechtlicher Hinsicht der Grundsatz der institutionellen und prozedualen Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedsstaaten zu bewahren3. Zumindest bei Kartellen mit EU-weiten Auswirkungen ist der individuelle Anspruch auf Schadensersatz im EU-Recht verankert gem. Art.6 Abs. 3 lit.a Rom II-VO4. Dies wird deutlich durch die Formulierung des EuGH im Manfredi Urteil, in welcher der Gerichtshof zunächst auf die Auslegung des Art. 81 EG eingeht, um sodann in Rn. 64 auszuführen:

„In Ermangelung einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung ist die Bestimmung der Einzelheiten für die Ausübung dieses Rechts, einschließlich derjenigen für die Anwendung des Begriffes „ursächlicher Zusammenhang“, Aufgabe des innerstaatlichen Rechts des einzelnen Mitgliedsstaats.“

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