Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

03/12/2011
von Gedankensalate
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Potsdamer aufgepasst: Podiumsdiskussion Campus Griebnitzsee

Zum Thema Brandenburgische Hochschulpolitik: Weg vom letzten Platz in Deutschland?

findet am 06.12.2011 von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr eine Podiumsdiskussion statt.

Bei den auf die Bevölkerung bezogenen Pro-Kopf-Ausgaben für seine Hochschulen liegt das Land Brandenburg an der letzten Stelle im Deutschlandvergleich. Dennoch beabsichtigt die Landesregierung, die Hochschulmittel drastisch zu kürzen. Im Gespräch sind Schließungen ganzer Fakultäten und Studiengänge, auch an der Universität Potsdam. Notwendig wäre aber, auch wegen der steigenden Studienplatznachfrage, ein weiterer Hochschulaufbau. Zu einer Diskussion über die damit zusammenhängenden Themen und Fragen wird herzlich eingeladen in die

Universität Potsdam
Campus Griebnitzsee
Hörsaal H03, Haus 6
Beginn 17:30 Uhr

Auf dem Podium dabei sind:

Prof. Oliver Günther, Ph.D. (gewählter Präsident der Universität Potsdam)
Susanne Melior, MdL (SPD) (Wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion)
Peer Jürgens, MdL (Die Linke) (Wissenschaftspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Die Linke)
Maja S. Wallstein (Aktionsbündnis für Bildung und Wissenschaft)
Prof. Dr. Andreas Musil (Universität Potsdam)
Steffen Brumme (Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Potsdam, Aktionsbündnis für Bildung und Wissenschaft)

Moderation: Staatssekretär a.D. Klaus Faber (Vorsitzender Wissenschaftsforum der Sozialdemokratie, Aktionsbündnis für Bildung und Wissenschaft)

Wer mit der S-Bahn kommt, steigt Griebnitzsee aus und geht Richtung Campus aus dem Bahnhof raus. Dann beim Dönerstand links hoch und den Weg zwischen den beiden Altbauten (gegenüber der Bushaltestelle) nehmen. Rechts befindet sich der Eingang zu Haus 6. Hörsaal 03 ist auf der rechten des Eingangs.

01/12/2011
von Gedankensalate
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IPR: Die Behandlung von Bagatellschäden im Kartellrecht

Eine Darstellung anhand des Manfredi Urteils 1

Das Kartelldeliktsrecht auf europäischer Ebene ist im Gegensatz zu den USA noch nicht abschließend erarbeitet. Private Klagen die ihre Grundlage in einer Verletzung der EU-Wettbewerbsregeln haben, sind erstmals mit dem Grundsatzurteil aus dem Jahre 1974 – Belgische Radio en Televisie gegen SV SABAM und NV Fonior 2 – durch die Auslegung Art. 81 EG a.F. und Art. 82 EG a.F. (heute Art. 101, 102 AEUV) ermöglicht worden. Da beide Normen einen Verbotscharakter aufweisen, entfalten sie, so der EuGH in ständiger Rechtsprechung 3,unmittelbare Wirkung in den Beziehungen zwischen Einzelnen und daraus resultierend entfalten sie auch subjektive Rechte, welche die nationalen Gerichte zu wahren haben. Im Folgenden soll nun anhand des Manfredi Urteils dargestellt werden, inwiefern sich Private Schadensersatzansprüche mit dem Art. 81 EG a.F. durchsetzen lassen. Hierzu wird zunächst das Urteil und seine Leitsätze referiert (Teil I), um sodann auf die materiell-rechtlichen Grundlagen eines Anspruchs auf Schadensersatz aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-Wettbewerbsregeln einzugehen (Teil II). Abschließend werden die prozessualen Voraussetzungen betrachtet (Teil III).
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09/11/2011
von Gedankensalate
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SPIEGEL-Gespräch – live in der Uni Potsdam

An dieser Stelle ein Veranstaltungshinweis an der Uni Potsdam:

Am 16.11.2011, 18.00 Uhr findet in der Uni Potsdam, Campus Griebnitzsee, Hörsaal H04 im Haus 6 das SPIEGEL-Gespräch – live in der Uni statt.

Die Podiumsdiskussion trägt den Titel

Nerds, Netz und Gesellschaft – was bringt das Internet in der Demokratie?

SPIEGEL-Redakteur Holger Stark im Gespräch mit Sascha Lobo, Autor und Strategieberater mit den Schwerpunkten Internet und Markenkommunikation und Christian Stöcker, SPIEGEL-ONLINE-Redakteur und Autor des Buches „Nerd Attack“.

Für alle Ortsfremden:
Der Campus Griebnitzsee ist ganz einfach zu erreichen: Siehe hier.

Für alle die nicht dabei waren, hier gibt es ein kurzes Video: http://spon.de/ve2wd

03/11/2011
von Gedankensalate
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Mitteilung des Gemeinsamen Justizprüfungsamtes Berlin Brandenburg zum Freiversuch

In den Wirren zu den Regelungen des Freiversuchs hat das Justizprüfungsamt nun eine Mittelung rausgegeben.

Demnach ist der Freiversuch (auch Freischuss genannt) spätestens nach dem achten Semester (vier Jahre nach Aufnahme des Studiums) abzulegen. Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums. Unterbrechungen dieser Frist sind nur nach den Maßgaben des § 13 Abs. 2 JAO 2003 möglich.
Darunter fallen:

– Nr. 1: Schwere Krankheit oder anderer schwerwiegender Grund. Liegt erst nach einem Zeitraum von vier Monaten vor! Die Studierfähigkeit muss vollständig aufgehoben sein, dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
– Nr. 3: Mitgliedschaft in einem auf Gesetz beruhenden Gremium der Hochschule. Nachzuweisen sind die Waohl und die tatsächliche Tätigkeit.
– Nr. 4: Studium an einer ausländischen Universität. Nachzuweisen durch entsprechenden Leistungsnachweis.
– Nr. 5: Ablegung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 JAO 2003). Nachzuweisen durch Zeugnis oder Bestätigung des Ablegens aller Prüfungsbestandteile.
– Nr.: 8 Ein Fachsemester für die Teilnahme an einer internationalen, fremdsprachlichen Verfahrenssimulation im Rahmen des Studiums an einer deutschen Hochschule, wenn der Prüfling hierfür einen Leistungsnachweis erworben hat. Sog. Moot court.

Weiterhin ist die Notenverbesserung nach dem bestandenen Freiversuch erläutert. Demnach muss die Notenverbesserung spätestens ein Jahr nach dem Freiversuch unternommen werden.

Quelle: Gemeinsames Justizprüfungsamt Berlin Brandenburg

03/11/2011
von Gedankensalate
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Berechnung Schwerpunktexamensnote – Vortrag

Der Countdown läuft: in sieben Tagen steht der Vortrag zur Hausarbeit an. Natürlich stilecht mit Handout, PP-Folien und flüssigem Vortrag. Schön.

Ich sitze seit drei Wochen an den Folien. In 15 Minuten soll ich die Arbeit von sechs Wochen verständlich erklären. Die Folien stehen halbwegs, zufrieden bin ich nicht. Die Schwerpunktsetzung bereitet Kopfzerbrechen. Soll ich den einen oder anderen Aspekt des Themas näher beleuchten? Was für Fragen werden in der Diskussion kommen? Versteht jeder was ich da erzähle?

Für den Vortrag zur Hausarbeit sind zwei Seminartage angesetzt. Vorgabe ist: 15 Minuten Vortrag, anschließend 15 Minuten themenbezogene Diskussion. Der Vortrag sollte möglichst flüssig gehalten werden. Das Handout maximal 1 1/2 Seiten. Bei der Überlegung spezielle Normen abzudrucken ist also Vorsicht geboten. Die Folien sollten nicht zu voll sein, der Zuhörer soll sich nicht entscheiden müssen zwischen zuhören oder Folien lesen.

Die Gesamtbenotung der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus folgender Rechnung zusammen:

– die Endpunktzahl der Hausarbeit wird mit vier multipliziert
– die Endpunktzahl der Klausur wird mit drei multipliziert
– die Endpunktzahl der mündlichen Prüfung wird mit drei multipliziert
– die Ergebnisse werden addiert und das Ergebnis durch zehn dividiert
– das Ergebnis stellt die Durchschnittspunktzahl dar.

Quelle: Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vom 23.04.2008

Es gilt die Notenverordnung 03.12.1981 zu finden hier.