Die Praktische Studienzeit gehört zu den Zulassungsvoraussetzungen des Ersten Staatsexamens. In Brandenburg/Berlin müssen 13 Wochen Praktikum nachgewiesen werden ( § 6 JAG 2003 (Berlin/Brandenburg) i. V. m. § 2 JAO 2003 (Berlin/Brandenburg)).
Grundsätzliches zum Praktikum
Das Praktikum kann bei einer oder mehreren Stellen absolviert werden, allerdings nur in der vorlesungsfreien Zeit. Bei mehreren Stellen sollte die Dauer 4 Wochen jeweils nicht unterschreiten.
Als geeignete Stellen sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder, Rechtsanwälte und Notare, sowie die Rechtsabteilungen bei Verbänden oder Wirtschaftsunternehmen angegeben. Natürlich kann das Praktikum auch im Ausland absolviert werden, hierfür gelten dieselben Anforderungen wie für das Inland.
Ziel des Praktikums soll das vertraut machen mit dem juristischen Arbeitsalltag sein. So soll der Studierende entsprechend seines Ausbildungsstandes mitarbeiten, die Arbeitsabläufe kennenlernen und die hierfür notwendigen Arbeitsmittel.
Bei einigen Universitäten sind Zeitpunkt und Art des Praktikums vorgeschrieben. In Brandenburg (und auch Berlin soweit ich weiss) ist dies nicht so, ich kann daher auch nur aus dieser Perspektive schreiben :).
Die App bietet die Möglichkeit verschiedene Datenbanken anzulegen, wobei hier die Wahl zwischen einem Frage / Antwort Trainer und einem Sprach-Trainer besteht.