Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

14/03/2012
von Gedankensalate
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Die Praktische Studienzeit – Wann?Wo?

Die Praktische Studienzeit gehört zu den Zulassungsvoraussetzungen des Ersten Staatsexamens. In Brandenburg/Berlin müssen 13 Wochen Praktikum nachgewiesen werden ( § 6 JAG 2003 (Berlin/Brandenburg) i. V. m. § 2 JAO 2003 (Berlin/Brandenburg)).

Grundsätzliches zum Praktikum

Das Praktikum kann bei einer oder mehreren Stellen absolviert werden, allerdings nur in der vorlesungsfreien Zeit. Bei mehreren Stellen sollte die Dauer 4 Wochen jeweils nicht unterschreiten.

Als geeignete Stellen sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder, Rechtsanwälte und Notare, sowie die Rechtsabteilungen bei Verbänden oder Wirtschaftsunternehmen angegeben. Natürlich kann das Praktikum auch im Ausland absolviert werden, hierfür gelten dieselben Anforderungen wie für das Inland.

Ziel des Praktikums soll das vertraut machen mit dem juristischen Arbeitsalltag sein. So soll der Studierende entsprechend seines Ausbildungsstandes mitarbeiten, die Arbeitsabläufe kennenlernen und die hierfür notwendigen Arbeitsmittel.

Bei einigen Universitäten sind Zeitpunkt und Art des Praktikums vorgeschrieben. In Brandenburg (und auch Berlin soweit ich weiss) ist dies nicht so, ich kann daher auch nur aus dieser Perspektive schreiben :).

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19/02/2012
von Gedankensalate
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Karatasi – kostenlose Dateikarten für´s IPhone

Auf der Suche nach einem Dateikarten-App bin ich auf Karatasi gestossen und es hat mich überzeugt.

Karatasi AppDie App bietet die Möglichkeit verschiedene Datenbanken anzulegen, wobei hier die Wahl zwischen einem Frage / Antwort  Trainer und einem Sprach-Trainer besteht.

In meinem Testlauf habe ich den Frage/Antwort Typ benutzt. Nun noch einen Namen für die neue Datenbank und es kann losgehen. Nun können alle Fragen und Antworten eingegeben werden. Ist die Datenbank soweit gefüllt kann es auch schon losgehen mit dem Lernen der Fragen.

Dabei bedient sich Karatasi des SuperMemo-Algorithmus SM-2. Während des Abfragens der Karten kann der User die einzelnen Karten mittels Bewertung ablegen. Gemeint ist: Es kommt auf die Wiederholung an. Nicht gewusste Karten fragt Karatasi öfter ab als gewusste.

 

Für PC-Nutzer bieten die Entwickler von Karatasi noch eine Java-Applikation an. Mittels dieser App kann auf dem Rechner eine .csv Datei erstellt werden, diese dann per Java-App in eine Karatasi Datenbank konvertiert werden und dann mittels Sync auf das IPhone übertragen werden. Wem also der IPhone Bildschirm zum eingeben der Datenbanken zu klein ist, der kann es auch am Rechner erledigen.

Die App ist kostenlos und meiner Ansicht nach die beste Dateikarten App im Kostenlos-Segment.

Erhältlich im und die Desktop-App über die Seite der Entwickler.

 

31/01/2012
von Gedankensalate
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Druck im Jurastudium – Wie damit umgehen?

Vor einigen Tagen gab es auf der Facebookseite von Jura-Student/in eine Diskussion zum Thema „Druck im Jurastudium“.

Grundsätzlich ist jedes Studium mit einer gesunden Portion Druck behaftet. Ob der nun innerhalb des Jurastudiums größer ist sei dahingestellt. Klar, da sind die großen Wörter „Prädikatsexamen“, „außerordentliche Leistungen“ und „Regelstudienzeit“, gewürzt mit einer Portion „Praktika“, „Auslandserfahrung“ und unter 20 sollte man auch noch sein. Nicht zu vergessen die Fremdsprachenkenntnisse, fließend versteht sich. Wer sich diesem ganzen Wunschkonzert unterwirft, der hat Druck.

Der individuelle Druck

Es gibt keinen goldenen Tipp für den richtigen Umgang mit „Druck“.
Denn: den größten Druck macht sich jeder selbst. Es ist nicht so, dass mit der Immatrikulation automatisch der Druck mit jeder Vorlesung ein wenig ansteigt und dann von Klausur zu Klausur exponentiell. Jeder geht mit der Organisation des Studiums und den eigenen Erwartungen anders um. Und damit macht sich jeder selbst einen individuellen Druck.

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20/01/2012
von Gedankensalate
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IPR: Die Behandlung von Bagatellschäden im Kartellrecht, Teil III

Teil I mit dem Sachverhalt des Manfredi Urteils ist hier zu finden.
Teil II – Die materiell-rechtlichen Grundlagen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist hier zu finden.

Teil III. Die prozessualen Aspekte der Schadensersatzgeltendmachung

Von ebenfalls großer Bedeutung ist die Frage der internationalen Zuständigkeit bei Klagen auf Schadensersatz aufgrund eines europaweiten Kartellrechtsverstoßes. Hierbei ist die EuGVVO anzuwenden.

a) Der allgemeine Gerichtsstand

Nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 60 Abs. 1 EuGVVO ist ein Unternehmen grundsätzlich vor den Gerichten des Mitgliedsstaates zu verklagen, an dem es seinen Sitz hat. Bei mehreren beteiligten Unternehmen ergibt dies auch mehrere Gerichtsstände.

b) Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

Eine Schadensersatzklage aufgrund eines Kartellrechtsverstoßes kann die Schadensersatzklage auch am besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Abs. 3 EuGVVO eingereicht werden. Auch hier besteht ein Wahlrecht des Klägers bezüglich des Handlungsortes und des Erfolgsortes. Im Kartelldeliktsrecht ist der Handlungsort und der Erfolgsort ausschlaggebend. Demnach kann eine Klage auf einen Schadensersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes sowohl am Handlungsort – z.B. dem Ort, an dem die Kartellmitglieder die Absprachen getroffen haben -, als auch am Erfolgsort, der Ort an dem sich die Absprachen des Kartells direkt ausgewirkt haben, erhoben werden.
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17/01/2012
von Gedankensalate
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Niederle/Merten – Standardfälle Zivilrecht // Schuster – Grundlagen und Fälle aus dem BGB

Das BGB ist in den Anfangssemestern das Rechtsgebiet, was den Studenten verwirrt. Es ist umfangreich und die Klausuren enthalten eine Vielzahl von Problemen. Dieses Dou aus dem Verlag Niederle bietet eine umfangreiche Vorbereitung für die Zwischenprüfungsklausuren und ist dabei – wie gewohnt – kompakt, leicht verständlich und gezielt. Natürlich gibt es die Büchern einzeln, ich rezensiere sie beide zusammen weil sie die optimale Ergänzung sind.

Grundlagen und Fälle aus dem BGB. Eine leicht verständliche Einführung für Erst- und Zweitsemester – Dr. Stephan Schuster

Dr. Stephan Schuster bietet mit dieser Kombination aus Skript und Fallbuch einen guten Einstieg in das Zivilrecht. Vom grundlegenden Handwerkszeug des Studenten – der juristischen Falllösungstechnik -, über die Geschäftsfähigkeit bis hin zum Schadensersatz führt der Autor durch die Materie des Zivilrechts.
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