Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

29/10/2009
von Gedankensalate
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Der Koalitionsvertrag: Änderungen in der Rechtspolitik

Auch für´s Studium sicherlich interessant: Die Änderungen in der Rechtspolitik im Koalitionsvertrag der CDU/CSU/FDP.

Verstärkter Schutz von Berufsgeheimnisträgern

In § 160a StPO gibt es derzeit eine Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern. Diese beseitigen wir im Bereich der Anwälte, die wir als einheitliches Organ der Rechtspflege betrachten. Im Übrigen werden wir gemeinsam prüfen, ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des
Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist.

Koalitionsvertrag Zeilen 4936-4943

Damit wird auf die Novelle des § 160a StPO angesprochen. Hierzu hatte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 14.11.08 ein Impulsreferat gehalten,indem es heisst:

 

Während also gegen Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete gerichtete verdeckte Ermittlungsmaßnahmen des Staates generell unzulässig sind, wenn mit ihnen voraussichtlich dem Recht auf Zeugnisverweigerung unterfallende Erkenntnisses erlangt werden, sind verdeckte Ermittlungsmaßnahmen von denen Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten betroffen sind, generell zulässig, wenn die Bedeutung der Straftat, wegen der ermittelt wird, das Gewicht des Berufsgeheimnisschutzes überwiegt.

Damit wird der Forderung der Anwaltschaft entsprochen die Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und Rechtsanwälten aufzuheben, womit dann auch die Frage der Differenzierung der einzelnen Vertrauensverhältnisse nicht mehr abgewogen werden muss.

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29/10/2009
von Gedankensalate
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Der Koalitionsvertrag und die Juristenausbildung

Neugierig wie ich bin, habe ich mir das Ziel gesetzt den Koalitionsvertrag unserer neuen „Tigerenten“-Regierung zu lesen. Gut, ich muss zugeben nach ein paar Seiten fühlte ich mich in den „Weichspüler“-Wahlkampf zurück versetzt, sind doch einige viele Zeilen nichts Neues, sondern eher aufpolierte Wahlkampfversprechen.
Aber dann wurde es doch noch spannend, schließlich befinde ich mich auch gerade in der „Juristenausbildung“ und stiess auf diese Zeilen:

Juristenausbildung

Der Bologna-Prozess stellt die Juristenausbildung in Deutschland vor besondere Probleme. Der hohe Qualitätsstandard der Ausbildung, wissenschaftliche Tiefe, thematische Vielfalt und Praxisorientierung müssen auch künftig Maßstab für die Studienabschlüsse sein.

Koalitionsvertrag Zeilen 5060-5065

Gut, nun gibt es die Diskussion um den Bologna-Prozess nicht erst seit Wahlkampf und wie immer gibt es auch verschiedene Meinungen zu dieser Thematik. Mich erinnert dieser Prozess irgendwie an eine berühmte Fast-Food-Kette an der man im Drive-Inn „mal schnell“ was zu essen holen kann.
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29/10/2009
von Gedankensalate
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Lesetipp: Der Fall Arbogast

„Der Fall Arbogast“  geschrieben von Thomas Hettche, Kriminalroman. Allerdings ein Kriminalroman basierend auf einem realen Fall aus den 50er Jahren in der BRD. Ein sog. „Lustmord“ sorgt für Aufsehen und das Wiederaufnahmeverfahren Jahre später ebenso. Doch genug der Appetithäppchen!

Warum ich dieses Buch empfehle? Tja,es ist zwar als Kriminalroman deklariert, jedoch ein Stück weit auch Justizgeschichte. Deutsche Justizgeschichte, die in Ihrer Zeit für Aufsehen sorgte. „Der Fall Arbogast“ beschreibt die Geschichte von Hans Arbogast,der im September 1953 im Landkreis Grangat eine junge Anhalterin ,Marie Gurth, mitnimmt. Mit der 25jährigen Frau hat er (einvernehmlichen)  Geschlechtsverkehr und sie stirbt währenddessen. Arbogast legt die Leiche an einer ruhigen Stelle der Landstrasse ab und stellt sich nach Erscheinen der Fotos der Leiche der Polizei.

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27/10/2009
von Gedankensalate
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Die Geschäftsfähigkeit

Im BGB AT begegnet euch die Geschäftsfähigkeit und wer glaubt da bliebe sie dann auch,der hat weit gefehlt.
Die Geschäftsfähigkeit ist Grundwissen,welches bis zum Staatsexamen immer wieder auftaucht.

Doch zunächst ein paar grundsätzliche Dinge:

Geschäftsfähigkeit bedeutet nichts anderes als die Fähigkeit Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Sie tritt mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ein,vor dem 18. Lebensjahr besteht sie entweder als „Geschäftsunfähigkeit“ (§ 104 BGB) oder als „beschränkte Geschäftsfähigkeit“ (§ 106 BGB).

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21/10/2009
von Gedankensalate
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Kostenloses zum Schuldrecht BT

Skript BT I – Vertragliche Schuldverhältnisse von RA Hoffmann
Skript BT II – Gesetzliche Schuldverhältnisse
Das neue Schuldrecht zur Schuldrechtserform via Richter Reiter

System der Sachmängelgewährleistung beim Kauf via Prof. Lorenz
Vorrang der Nacherfüllung
Gewährleistungsansprüche bei Stück- und Gattungskauf
Haftung für zugesicherte Eigenschaften/argl. Verschweigen von Sachmängeln
Unternehmerregreß beim Verbrauchsgüterkauf mit Kurzerläuterung
Schadensersatz „statt der Leistung“ und „neben der Leistung“ bei Lieferung einer mangelhaften Sache
Schadensersatzansprüche bei behebbaren Sachmängeln
Schadensersatzansprüche bei unbehebbaren Sachmängeln
Die Saldotheorie
Übersicht zum bereicherungsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip
Übersicht zu den bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnissen