Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

06/04/2010
von Gedankensalate
Keine Kommentare

Grundrechtsbindung – und berechtigung

Grob lassen sich die Grundrechtstypen innerhalb der Berechtigung so darstellen: Als Jedermannsrechte werden die Grundrechte bezeichnet, die keine Eingrenzung der Berechtigung in persönlicher Hinsicht vorsehen. Erkannt werden sie an den Formulierungen: „Jeder“,“Jedermann“,“Alle“ oder „Niemand“. Als Deutschenrecht werden die Grundrechte bezeichnet … Weiterlesen