Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

23/07/2009
von Gedankensalate
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Selfassesment Rechtswissenschaften u.a.

Der Verbund Norddeutscher Hochschulen bietet ein Online Selfassesment für die Bereiche Rechts-, Sozial-, Natur-, Sprach – und Geisteswissenschaften, sowie für die Wirtschaftswissenschaften an.

Unter  Testmaker sind die Tests zu finden, nach kurzer Registrierung. Immerhin darf man sich auch als „Nicht“- Norddeutscher anschliessen 🙂

Ich habe mal das Selfassesment für den Bereich der Rechtswissenschaften gemacht. Alles in allem dauert der gesamte Test etwas 30-40 Minuten. Die üblichen Verdächtigen dürfen nicht fehlen,so geht es um das Abstrakte Denken,das Textverständnis und Sprachgewandheit. Dazu kommt dann noch das speziell Rechtswissenschaftliche Verständnis was anhand von Demofällen gelöst geprüft wird.

Mir hat der Test gefallen, er ist einer der wenigen die einem nicht den letzten Nerv rauben. Bei mir kam eigentlich das klasschische raus: Judex non calculat und dementsprechend auch meine Unfähigkeit diese komischen Figuren zusammenzusetzen oder zu ergänzen ……

Interessant ist auch die Abfrage der Interessen, hierbei bekommt man dann in Textform seine Interessenschwerpunkte aufgezeigt. Zu Guter letzt dann noch die berühmte Prise: Selbstvertrauen hinsichtlich der Studierfähigkeit und die Zielstrebigkeit innerhalb des Studiums.

Sicherlich ist der Test nicht verbindlich für die Studienwahl,aber er kann durchaus Anreize geben.

Übrigens: ich habe den Test für die Naturwisschenschaften ebenfalls gemacht. Mich wundert es nicht: Ich bin für ein Naturwissenschaftliches Studium total ungeeignet 😀 🙂

20/07/2009
von Gedankensalate
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BGB AT – Die Prinzipien des BGB

Die Idee des Bürgerlichen Gesetzbuches basiert auf dem Grundgedanken jedem einzelnen einzuräumen, seine Lebensverhältnisse selbst zu regeln.

Allgemein spricht man hier vom „Grundsatz der Privatautonomie“.

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18/07/2009
von Gedankensalate
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Der Inhalt des Schuldverhältnisses

Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien Gläubiger und Schuldner, es wirkt grundsätzlich nur zwischen den Parteien, also inter patres.

Neben den Rechten beinhaltet dieses Rechtsverhältnis auch Pflichten. Sie beschreiben wie der Schuldner sich zu verhalten hat. Vertraglich begründete Pflichten werden bestimmt durch

  • zwingendes Gesetzesrecht (ius cogens), es kann durch vertragliche Vereinbarungen nicht abgeändert oder modifiziert werden
  • den Willenskonsens der Vertragspartner
  • nachgiebiges Gesetzesrecht (ius dispositivum), steht vertraglichen Regelungen nicht im Wege

Die Bestimmung der Pflichten erfolgt in dieser Reihenfolge. Sind einzelne vertragliche Vereinbarungen unklar, so muss der Vertrag nach den Interessen der jeweiligen Parteien ausgelegt werden.

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14/07/2009
von Gedankensalate
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Das Demokratische Prinzip

Das Demokratische Prinzip der Bundesrepublik Deutschland ist in Art. 20 Abs. 1 GG verankert. Demokratie bedeutet nichts anderes als die Herrschaft des Volkes, dies sagt auch Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GGAlle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.

Das Grundgesetz legt die repräsentative Demokratie fest, die Herrchaft des Volkes erfolgt durch von ihm gewählte Repräsentanten.

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