Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

05/08/2009
von Gedankensalate
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BGB AT – Die Willenserklärung – Teil 2 – Wirksamwerden von Willenserklärungen

Nachdem in Teil 1 zur Willenserklärung erklärt wurde was das eigentlich ist und welche Arten es davon gibt, nun zu der Frage „Wann ist denn eine Willenserklärung eigentlich wirksam?“.

Zunächst muss hier unterschieden werden zwischen solchen Willenserklärungen die nicht empfangsbedürftig sind und solchen die empfangsbedürftig sind.
Grundsätzlich gilt aber: Damit eine Willenserklärung wirksam werden kann muss sie abgegeben worden sein.Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen kommt noch hinzu,dass sie nur dann wirksam werden wenn sie dem Adressaten auch zugegangen ist.

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03/08/2009
von Gedankensalate
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BGB AT – Die Willenserklärung (Teil 1)

Sie wird euch immer wieder begegnen: Die Willenserklärung.Warum? Jedes Rechtsgeschäft, und darum geht es im Zivilrecht schlussendlich,besteht aus mindestens einer Willenserklärung.Aber was ist das eigentlich?

Die Willenserklärung ist die Äußerung eines auf einen Rechtserfolg gerichteten Willens. (vgl. Brox/Walker,Allg. Teil des BGB, Rn.83)

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30/07/2009
von Gedankensalate
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Die Semesterferien kommen …..

…. endlich wieder Zeit ein wenig zu lesen.“Echte“ Bücher mit einer Geschichte und ohne Paragraphen,Gutachten oder gar Schemata. Schööööön!

Da ich eine Leseratte bin und inzwischen das vierte große Regal zweireihig mit Büchern füllen kann,fange ich eine Serie an: Die „Einsame-Insel-Bücher-Kiste“

Einsame-Insel-Bücher-Kiste  die erste …..

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28/07/2009
von Gedankensalate
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BGB AT – Was sind eigentlich …..

….. Einwendungen und Einreden?

In der Prüfung ob ein Anspruch zunächst einmal überhaupt besteht und auch durchsetzbar ist, begegnet ihr den Einwendungen und Einreden. Es liegt in der Natur der Sache, dass natürlich gegen einen Anspruch eine Einwendung bestehen kann. Das ist z.B. der Fall wenn geklärt werden soll: Ist der Anspruch überhaupt wirksam?Ist der Anspruch erloschen? Ist der Anspruch durchsetzbar?

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25/07/2009
von Gedankensalate
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BGB AT – An´s Eingemachte!

Im Zivilrecht geht es meist um Ansprüche. Diese können aus einem Tun oder einem Unterlassen bestehen.(siehe §197 I BGB ).Also möchte eine Person etwas von einer anderen, hierbei können sich sowohl zwei natürliche Personen als auch juristische Personen und Personenmehrheiten gegenüberstehen.

Um das ganze etwas leichter zu gestalten, finden sich für die kurze Zusammenfassung dieser Thematik die „5-Goldenen-W´s“:

Wer will was von wem woraus?

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