Nachdem in Teil 1 zur Willenserklärung erklärt wurde was das eigentlich ist und welche Arten es davon gibt, nun zu der Frage „Wann ist denn eine Willenserklärung eigentlich wirksam?“.
Zunächst muss hier unterschieden werden zwischen solchen Willenserklärungen die nicht empfangsbedürftig sind und solchen die empfangsbedürftig sind.
Grundsätzlich gilt aber: Damit eine Willenserklärung wirksam werden kann muss sie abgegeben worden sein.Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen kommt noch hinzu,dass sie nur dann wirksam werden wenn sie dem Adressaten auch zugegangen ist.