Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

09/04/2011
von Gedankensalate
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Klick-Tipp: Yourist.de

Die Diskussion um die Juristenausbildung ist derzeit wieder gross im Rennen. Jetzt gibt es eine Seite, die nicht nur hohle Sprüche klopft, sondern mit Statistiken und Informationen rund um das Juristische Studium wirklich was zu sagen hat.

Gemacht wurde yourist.de von zwei Jura-Absolventen und einem Webdesigner aus München. Ziel der Plattform ist, Übersicht und Transparenz in die deutsche Juristenausbildung zu bringen. Dazu finden sich neben Statistiken zum 1. und 2. Staatsexamen auch die Schwerpunktbereiche der jeweiligen Fakultäten. Als „Schmankerl“ oben drauf gibt es auch ein Ranking aller Fakultäten.
Der Bereich des Refenrendariats wird für jedes Bundesland aufgeschlüsselt. Neben Informationen zu den Wartezeiten, finden sich auch Einstellungszeitpunkte und die Aufschlüsselung der einzelnen Stationen.

Die nackten Zahlen werden durch anschauliche Grafiken klar dargestellt. Damit dürfte yourist.de die umfangreichste Datenbank zu Zahlen rund um das Juristische Studium anbieten.

Abgerundet wird das ganze durch einen Stellenmarkt. Neben den klassischen Angeboten finden sich hier auch Stellenanzeigen von gemeinnützigen Institutionen. Das Stellenangebot ist breit gefächert und aktuell.

Mein Fazit:
Ein Besuch auf yourist.de lohnt sich. Als ich die Seite durchstöberte war ich positiv überrascht: Statistiken die alles was den angehenden Studenten – und solche die es schon sind – interessiert (und betrifft!) umfassen. Die entbröselten Referendariatsanforderungen für jedes Bundesland fand ich besonders schön.
Einen leicht bitteren Beigeschmack könnten die Statistiken zur Notengebung für den ein oder anderen Leser haben. Es lässt sich aber nunmal nicht wegdiskutieren, dass wir Juristen die Prädikatssklaven sind ……

Ein Besuch lohnt sich 🙂

14/03/2011
von Gedankensalate
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Maties – Arbeitsrecht

Aus der Reihe „Jura Kompakt“ stammt das kleine Buch von Dr. Martin Maties „Arbeitsrecht“.
Gute Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für das Erste Staatsexamen unverzichtbar. Mit diesem kleinen Buch können die Standardprobleme im Arbeitsrecht und die Leitlinien des Bundesarbeitsgerichts gezielt wiederholt werden. Weiterlesen →

27/02/2011
von Gedankensalate
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„Stein um Stein mauer ich dich ein…“ * Die Aussetzung – § 221 StGB – Ein Schema

I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatobjekt kann jeder Mensch sein.
b) § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Versetzen des Opfers in eine hilflose Lage

Versetzen meint Vornahme einer Zustandsveränderung beim Opfer, deren Folge eine hilflose Lage ist, in der dann das Opfer allein gelassen wird. Dazu ist eine Ortsveränderung nicht erforderlich.

Hilflose Lage ist eine Situation in der sich das Opfer nicht aus eigener Kraft vor einer ihm enstehenden Gefahr schützen kann. Hierbei muss eine konkrete Lebensgefährdung oder aber die konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bestehen.

Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, wenn das Opfer unter einem – vom Normalzustand abweichenden – krankhaften Zustandes körperlicher oder psychischer Art leidet und dieser durch die Tat entweder hervorgerufen oder gesteigert wurde.

Schwer ist die Gesundheitsschädigung, wenn die Gesundheit des Opfers ernstlich, einschneidend und nachhaltig geschädigt wird. Darunter fällt auch eine erhebliche Herabsetzung der Arbeitskraft!

c) § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB – Im-Stich-lassen des Opfers in einer hilflosen Lage
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26/02/2011
von Gedankensalate
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Florian Kienle – Internationales Privatrecht

Das Werk aus der Reihe „Refendarpraixs“ des Vahlen Verlages richtet sich zwar insbesondere
an Rechtsrefendare und Praktiker, ist aber auch für den Studenten im Schwerpunkt
geeignet.
Das großformatige Buch behandelt alle examensrelevanten Fragen des IPR – die für das
2. Staatsexamen von Bedeutung sind – jedoch im Studium bereits als Standard vorausgesetzt
werden. Schön hierbei: Die Rom I-VO und die Rom II-VO sind eingearbeitet und anhand
kleinerer Aufbauschemata dargestellt.

Der Autor führt den Leser in fünf Kapiteln an das IPR heran. In der Einführung – welche die
Grundbegriffe des IPR einfach erklärt und Klausurtecknik vermittelt – weist er zunächst in
das Rechtsgebiet ein. Insbesondere das Internationale Zivilverfahrensrecht wird in einem
Kapitel grundlegend erklärt, vom Gerichtsstand bis hin zum Einstweiligen Rechtsschutz.
Im nächsten Kapitel befasst sich Florian Kienle mit den einzelnen Fragen des IPR.
Schuldverträge. Außervertragliche Schuldverhältnisse, Sachenrecht sowie Familien- und
Erbrecht sind jeweils gesondert betrachtet. Dazu geht der Autor auf das Gesellschaftsrecht
und das Insolvenzrecht ein. Für die praktische Anwendung des Gelernten ist ein Kapitel
bezüglich der Anerkennung und Vollstreckung internationaler Rechtsprechung besonders
hilfreich. Weiterlesen →

08/02/2011
von Gedankensalate
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Stipendium von Lecturio

Seit neuestem vergibt Lecturio das „RECHT-wirksame Stipendium“.

Die Bewerbungsfrist beim Onlinerepetitorium läuft noch bis zum 01.April 2011. Ins Leben gerufen wurde das Stipendium um ausgwählte Jura-Studenten, denen der finanzielle Background zum Besuch eines kommerziellen Repetitoriums fehlt, auf das Examen vorzubereiten.

Die Vorteile des Stipendiums dürften auf der Hand liegen: Ein Online-Rep, verfügbar wann (und meist auch wo) man will, zum wiederholen und vertiefen. Denn im Stipendium inbegriffen ist je ein Komplettkurs zur Vorbereitung auf das 1. oder 2. Staatsexamen, zzgl. der Materialien und eine individuelle Tutorenbegleitung.

Voraussetzungen um in den Genuss des Stipendiums zu kommen, ist ein großes außeruniversitäres und soziales Engagement, sowie der Stand kurz vor dem Examen. Die Bewerbung sollte dabei auch ein Motivationsschreiben enthalten. Weiteres zur Bewerbung findet ihr hier.

Mein Fazit:
Die Idee ein Stipendium zu vergeben ist toll. Aber wie bei allen Stipendien ist die Voraussetzung des „außeruniversitären und sozialen Engagements“ ziemlich breit auslegbar. Und wer zwingend arbeiten muss um das Studium zu finanzieren, der hat nunmal keine Zeit sich noch grossartig um irgendwelche Tätigkeiten zu kümmern die das Motivationsschreiben aufpeppen. Ebenso ist – wie Hans auf Viajura schon schrieb, die Frage der Bedürftigkeit nicht beachtet. Sollte sie aber, denn diejenigen die es schaffen auch ausserhalb der Uni etwas zu tun was kein Geld bringt haben nunmal nur die ohnehin schon bessergestellten 🙂

Alles in allem eine Gute Idee. Bewerben schadet nicht, vielleicht sind die Auswahlkriterien bei Lecturio noch mit diversen Finessen ausgestattet die wir nicht erfahren 🙂