Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

02/08/2015
von Gedankensalate
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#Klicktipps – Fischer, der BGH und der Katzenkönig

-> Auf der Seite JurCase.com finden Sie einen Blog mit einer vielzahl an Information und Erfahrungsberichten über das Rechtsreferendariat: https://jurcase.com/neuigkeiten-aus-der-juristischen-welt/

->  Auf der Seite des Lehrstuhls von Prof. Weiler (Uni Bielefeld) gibt es eine ständig aktualisierte Liste mit den aktuellen examensrelevanten Rechtsprechung des BGH:

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/weiler/Aktuelle_examensrelevante_Rechtsprechung/

Die Liste wird regelmäßig erweitert und bietet so eine gute Übersicht über die Rechtsprechung des BGH der letzten 12 Monate. Das Augenmerk liegt hierbei auf Entscheidungen, die sich für eine Examensklausur oder für eine mündliche Prüfung eignen. Empfehlenswert!

-> Rechtsindex.de hat eine Liste mit kostenlosen Skripten aus allen Rechtsgebieten online gestellt:

http://www.rechtsindex.de/jura-studium

-> Lesenswert ist auch die regelmäßige Kolumne vom BGH-Richter Thomas Fischer, vielen bekannt vom Strafrechtskommentar 🙂

http://www.zeit.de/autoren/F/Thomas_Fischer/

Auch wenn ich seine Ansichten nicht immer teile, finde ich die Kolumnen dennoch lesenswert. Sie ermöglichen einen neuen Blick auf das „leichte“ Jurastudium 😉

-> Lecturio hat nun einen Blog. Hier findet sich auch das Jura Magazin. Schön geschriebene Artikel zu allen Rechtsbereichen.

https://www.lecturio.de/magazin/jura/

-> Auf der Seite JurCase-Shop.com finden Sie einen Blog mit einer Übersicht über Neuerscheinungen aller wichtigen Standard Kommentare, Loseblattwerke und Skripte für das Rechtsreferendariat und Studium: https://jurcase-shop.com/news-blog-beitraege/

13/07/2015
von Gedankensalate
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Die Schwarze Macht – Christoph Reuter über den IS

Derzeit vergeht kein Tag ohne eine Meldung im Zusammenhang mit dem Islamischen Staat (IS). Bilder von Enthauptungen, Zerstörungen von Kulturstätten, Tausende Menschen auf der Flucht – dem gegenüber Menschen die mit schwarzen Masken ihre Waffen gen Himmel recken und triumphieren. Youtube Botschaften an die Ungläubigen, Lange Sequenzen in denen Allah dem jeweiligen Anführer die Treue geschworen wird, Twittermeldungen mit den neusten Eroberungen, die Realität des IS. Doch was steckt dahinter?

Christoph Reuter ist Journalist beim Spiegel, studierte  Islamwissenschaft, Politikwissenschaft und Germanistik. Sein Buch „Die schwarze Macht“ beschreibt den Aufstieg des IS in seiner jetzigen Form.

“ Wir sehen, was wir kennen. Unsere Erwartungen hat der „Islamische Staat“ gern bedient. Aber unter der starren Oberfläche des Fanatismus sitzt ein mutationsfreudiger Organismus, flexibel bis zum Äußersten und klüger als all seine Vorgänger“ 

So beginnt das Buch, was ein Bild des IS zeichnet, das so ganz anders ist als von ihm selbst gern gezeigt. Vieles mutet nach der Lektüre der 12 Kapitel anders als suggeriert, vieles erscheint lange nicht mehr so religiös wie der Welt gern gezeigt wird. Reuter beschreibt den Anfang des Islamischen Staates, eine heute weltweit bekannte Terrorgruppe, die vor einigen Jahren noch nur wenige Mitglieder zählte und nur geeint war in einem Wunsch: Den Islamischen Staat, den einzig wahren Staat auszurufen. Der Architekt dieses Konstrukts, Samir Abed al-Mohammed al-Khleifawi, besser bekannt als Haji Bakr, hat diese Organisation in ihren Grundstrukturen entworfen. Auf unzähligen Blättern skizzierte er mit Kugelschreiber was heute eine ernstzunehmende Bedrohung darstellt. Dabei fand er einen wenig heldenhaft Tod, erschossen in Tal Rifaat und zunächst unerkannt. Er aber hatte dem IS seine Struktur gegeben. Es ist eine Mischung aus den Geheimdiensten dieser Welt, eine Prise Stasi, eine große Portion des Geheimdienstes des Assad Regimes, kombiniert mit Planung. Er setzte auf Überwachung, insbesondere in den eigenen Reihen, auf kleine, überschaubare Strukturen und lies dabei nicht außer Acht, dass Kommunikation ein wichtiger Bestandteil des Erfolgs ist. So wuchs langsam, aber stetig eine Organisation heran die zunächst ignoriert wurde und dann nicht mehr zu kontrollieren war.

Das katastrophale Wachstum des IS unter dem Deckmantel des Islam, ist nicht zuletzt auch einer Verkettung von Fehlkalkulationen geschuldet. Reuter belegt dies immer wieder anhand von Quellen (alle im Anhang des Buches zu finden) und seiner Vor-Ort Recherche. Er sprach mit Mitgliedern, mit ehemaligen Mitgliedern, mit Opfern und auch jenen, die geglaubt haben der IS sei kontrollierbar und vor allem kalkulierbar. Während Al Quaida stets den großen Auftritt schätzte, hat der IS seine kleinen Gruppen von innen heraus angreifen lassen. Ganze Städte wurde still und leise übernommen, durch Korruption, durch Unterwanderung, durch Bedrohung und nicht zuletzt auch durch falsche Versprechen. Ganz im Sinne des großen Zieles wurden kurzerhand Gegner des IS, selbst Muslime, zu Ungläubigen erklärt. Der Glaube dient oftmals als Rechtfertigung, einzelne Stellen im Koran werden stets zum eigenen Vorteil ausgelegt, anerkannte Imame für Ungläubig erklärt wenn sie nicht folgen.

Während die Strukturen nach außen meist nicht erkennbar waren, deckt Reuter in seinem Buch die Schwachstellen auf: Entführungen die professionell anfangen und dann durch Unfähigkeit der Beteiligten missglücken. Einerseits ist der IS klar und straff durchorganisiert, andererseits wissen die Kämpfer eben jenes IS oftmals nicht, was eigentlich gerade das Ziel ist. Interessanterweise ist der IS extrem anpassungsfähig und offen für Allianzen. Wo es ihm dient, arbeitet er mit anderen zusammen. Nie als Partner, aber immer zum eigenen Vorteil. Wähnen Ortschaften sich sicher vor den Islamisten, sind sie längst unterwandert. Söldner aller Herren Länder finden sich auf den Besoldungslisten des IS, aber die Gruppierungen kennen nur ihren Scheich, nie den Mann darüber.

Das derzeitige Ausbreitungsgebiet des IS - Stand: April 2015

Das derzeitige Ausbreitungsgebiet des IS – Stand: April 2015

Reuter zeigt eindrucksvoll auf, wie es dem IS gelang zu wachsen. Von Freilassungen heutiger Führer des IS unter Assad weiss er zu berichten, von Entführungen die mit Lösegeldzahlungen enden und von Waffendeals mit Staaten. Von Grenzübertritten wie es beliebt, von Unterwanderungen des Feindes – all das hat der IS für sich ausgenutzt und genießt nun das Privileg gefürchtet zu werden.

Im Namen der Rezensorin ergeht folgendes Urteil: 

330 Seiten auf denen der Aufstieg einer Terrororganisation verzeichnet ist, die es nicht hätte geben müssen. Christoph Reuters Buch zeigt einmal mehr wie gefährlich es sein kann, Fanatisten nicht ernst zu nehmen, sie zu unterschätzen. Das Problem „IS“ ist, nach der Lektüre dieses Buches, hausgemacht. Dass eine Organisation mit so wenigen Mitteln über so kurze Zeit wachsen und gedeihen kann, ist mehr als erstaunlich. Liest man das Buch aufmerksam, wird klar warum der Fortgang des IS längst nicht mehr kontrollierbar ist: Man gab den Terroristen genug Raum um sich zu entfalten, gab ihnen Ressourcen an die Hand sich zu entwickeln und schließlich auch noch die Akzeptanz ihre Thesen zu vertreten. Gedankt wurde dies mit Schrecken, Vertreibung und Mord. Wenn hochrangige Offiziere des Assad Geheimdienstes plötzlich im IS hohe Ränge bekleiden, muss man sich fragen wie dies so sang- und klanglos passieren kann. Ganze Landstriche wurden eingenommen, manche sogar ohne einen Schuss, ganze Glaubensgemeinschaften wurden vertrieben, ermordet und gequält – im Namen Allahs. Das natürlich nur, wenn die Auslegung der jeweiligen Sure gelang. Heute beherrscht der IS ein großes Territorium und nennt es „Islamischer Staat“ – eine Diktatur sondergleichen.

Ich empfehle die Lektüre dieses wirklich gut recherchierten Buches um den Blick auf den IS zu schärfen. Reuter ist hier ein Werk gelungen, was ein Fanatist lesen sollte um zu verstehen woran er da mitarbeitet. Der Islamische Glaube als Deckmantel für eine Idee – eine Schande für die Welt.

Christoph Reuter
Die schwarze Macht: Der »Islamische Staat« und die Strategen des Terrors – Ein SPIEGEL-Buch
ISBN 978-3421046949
19,99 € (gebundene Ausgabe), 15,99 € (Kindle Edition)

05/07/2015
von Gedankensalate
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Würde und andere Werte – Ferdinand von Schirach und Harald Martenstein beim LitPotsdam

Bereits zum dritten Mal fand das Lit:Potsdam statt. Ein Literaturfestival in Potsdam mit dem gleichsam starken, wie auch einprägsamen Motto „Starke Worte.Schöne Orte“. Bereits am Freitagabend war ich bei der Eröffnung im Garten der Villa Jacobs dabei und lauschte den Worten Martin Walsers.

Am Sonntag, bei Kaiserwetter mit 33 Grad, fand im Hans Otto Theater eine Lesung statt, zu der ich nicht hitzefrei nehmen wollte: Ferdinand von Schirach und Harald Martenstein lasen aus ihren letzten Werken und diskutierten im Anschluss mit Jörg Thadeusz über die Konjunktur menschlicher Grundwerte im digitalen Zeitalter.

Ferdinand von Schirach, seines Zeichens Strafverteidiger und Autor, hat zuletzt eine Sammlung seiner Essays aus dem Spiegel mit dem Titel „Die Würde des Menschen ist antastbar“ herausgebracht. Eine Betrachtung der Welt mit all ihren Makeln, Errungenschaften und Widersprüchen. Aber auch Gedanken zur Frage der Würde, des Umgangs mit dem Recht und  durch das Recht. Nicht nur die Essays sind lesenswert, auch seine bereits verfilmten Bücher „Schuld“ und „Verbrechen“, sowie die Romane „Der Fall Collini“ und „Tabu“.

Harald Martenstein ist Publizist und Autor, einige werden seine Kolumnen aus der Zeit kennen. Er schreibt über die Dinge die den Menschen umtreiben, über Alltägliches, Skurriles und Verworrenes. Seine Art den Menschen einen Spiegel vorzuhalten und ihre Ansichten in Frage zu stellen, ist erfrischend und erhellend zugleich. Manchmal etwas boshaft, stets aber auf den Punkt, bringt er die manchmal wirklich widersprüchlichen Ansichten der Welt zu Papier.

Am Sonntag trafen damit zwei Autoren aufeinander, die beide gleichermaßen die Welt kritisch, aber nie ohne eine Prise Humor, betrachten. Irgendwie verloren wirkte da zeitweilig Jörg Thadeusz, Moderator des RBB, der humorvoll durch die Lesungen und die anschließende Diskussion führte. Von Schirach, der orientalische Eröffnungen wohl nicht sehr schätzt, brachte die Problematik des Sommers auch gleich gut auf den Punkt: Seiner Ansicht nach, scheint mit wachsendem Wohlstand die Kleidung automatisch weniger zu werden. Aus diesem Grunde besucht er auch keine Freibäder. Dieses Vorhaben würde derzeit so oder so nicht zum Erfolg führen, Harald Martenstein hat es ausprobiert und musste feststellen, dass er erstmal über die Menschen am Beckenrand klettern müsste, um ins Wasser zu kommen. Wobei hier auch gleich das nächste Problem liegt: Man muss ja auch wieder heraus 🙂

Martenstein gab einige seiner Kolumnen zum Besten, passender hätte die Themenwahl nicht sein können. So klärte er  ein neues Phänomen auf: Das Lösen von Problemen, die es vor der Lösung noch nicht gab – Moderne Lichtschalter. Aber auch kritische Worte blieben nicht aus, zum Beispiel über die Debatte zum Verbot von Prostitution – Über Sex gegen Bezahlung und die Sargpflicht (klare Leseempfehlung!). Viele der Texte sind auf der Webseite der Zeit abrufbar: Serie Martenstein.  Seine Betrachtung der Dinge ist stets ernst, aber humorvoll, nie verletzend. So ist für Martenstein eines klar: Man kann keinen Witz über jemand anderen machen, ohne diesen in seiner Würde zu verletzen. Damit würde aber gleichzeitig auch der Humor verboten werden, denn die Würde ist ja unantastbar. Ebenso zeigt er aber auch auf satirische Art und Weise wie schnell die Meinung der Menschen einen anderen in die falsche Ecke drängen kann. Ich möchte an dieser Stelle auf die Frage nach den rechtsradikalen Tendenzen Roberto Blancos hinweisen. Eine Frage die so absurd erscheint, aber mit einfachen Mitteln beantwortet werden kann.

Von Schirach sprach über das „Böse“. Anhand des treffend gewählten Beispiels des Todesurteils gegen Jean Calas macht er für den Zuhörer den Beginn der Aufklärung greifbar. Voltaire nahm diesen Fall zum Anlass über eben jene Fragen zu schreiben, die auch heute den Strafprozess umtreiben und einen Einblick, wenn auch einen kurzen, über die Entwicklung unseres Strafrechtssystems. Beantwortet hat er die Frage nach „Was ist das Böse?“ nicht, das wäre auch nicht möglich. Denn, so von Schirach, der Mensch ist immer beides, egal ob Gut oder Böse, es ist immer derselbe Mensch. Philosophische Gedanken zur Frage der Schuld, verpackt in das Beispiel von Adam und Eva. Der kritischen Frage ob Gott nicht selbst den Anlass zur verbotenen Frucht gegeben hat und Adam vielleicht ohne Vorsatz gehandelt hat, folgte sodann die Frage „Was ist eigentlich mit der Schlange?“. Ein nicht zu lösendes Mysterium.

Eine erfrischende Lesung, nicht zuletzt auch der wirklich geglückten Wahl der Autoren geschuldet. Auch wenn ich, mangels Toleranz gegenüber dem Wetter auf eine Signierung meiner Bücher verzichtet habe, habe ich jede Menge aus der Lesung mitgenommen. Zum Beispiel die Erkenntnis, dass Jörg Thadeusz rote Socken offensichtlich eine Wirkung auf Herrn von Schirach haben und das Harald Martenstein eine Tendenz zur Freikörperkultur von der Gage abhängig macht.

In diesem Sinne: Eine eindeutige Empfehlung Lesungen beider Autoren zu besuchen und natürlich eine klare Leseempfehlung ihrer Werke!

Hier gibt es noch bewegte Bilder und kleine Ausschnitte:

http://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/20150705_1930/abschluss-potsdamer-festival.html

21/06/2015
von Gedankensalate
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StPO – Basics: Die Grundsätze der StPO – Untersuchung, Beschleunigung, Öffentlichkeit, Strengbeweis, Unmittelbarkeit

Teil 1 der StPO – Basics mit den einzelnen Prinzipien findet ihr hier: StPO – Basics: Die Prinzipien der StPO.

Der Untersuchungsgrundsatz

Geregelt in § 160 Abs. 2 StPO:

§ 160 Abs. 2 StPO – Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

Der Untersuchungsgrundsatz ist nichts anderes als die Wahrheitserforschung von Amts wegen.

Der Beschleunigungsgrundsatz

Geregelt in §§ 163 Abs. 2, 121, 407 ff., 417 ff. StPO:

§ 163 Abs. 2 StPO – Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.

§ 121 StPO – […](2) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.[…]

Der Beschleunigungsgrundsatz ist das Gebot das Strafverfahren und das Ermittlungsverfahren zügig durchzuführen. Treten längere Verzögerungen ein, ist das Verfahren auszusetzen. Die Hauptverhandlung soll in möglichst einem Zug durchgeführt werden.

Grundsatz der Öffentlichkeit und Mündlichkeit

Geregelt in § 169 S. 1 GVG, § 261 StPO:

§ 169 S. 1 GVG – Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.

§ 261 StPO – Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

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16/06/2015
von Gedankensalate
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StPO – Basics: Die Prinzipien der StPO – Offizialprinzip, Akkusationsprinzip, Legalitätsprinzip

Die StPO erscheint während des Studiums als Nebenbereich, ist aber im Examen nicht zu unterschätzen. Eine wichtige Grundlage dabei: Die Prozessmaximen. Sie sind allgemeine Prozessrechtsgrundsätze, sie regeln auf welche Art und welche Weise das Strafverfahren durchgeführt wird. Sie sind in der StPO, dem GVG und dem GG zu finden und bilden unabdingbare Regeln um die Rechtsstaatlichkeit eines Strafverfahrens zu garantieren. Daher sollten sie bekannt  und im Bedarfsfall abrufbar sein. Hier eine Kurzfassung als Basic:

Das Offizialprinzip

Geregelt in § 152 Abs. 1 StPO:

„(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.“

Auch ex officio genannt. Gemeint ist: Der materielle Strafanspruch steht allein dem Staat zu. Er wird grundsätzlich durch Staatsorgane durchgesetzt. Einschränkungen bilden Antrags- und Ermächtigungsdelikte, wie z.B. §§ 90 IV, 97 III,104a StGB. Eine Durchbrechung des Offizialprinzips ist möglich durch die Privatklage gem. §§ 374, 376 StPO. Das Offizialprinzip ist der Gegensatz zur Dispositionsmaxime.

Das Akkusationsprinzip

Geregelt in §§ 151, 155,264 StPO:

§ 151 StPO – Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt. 

§ 155 StPO –  (1) Die Untersuchung und Entscheidung erstreckt sich nur auf die in der Klage bezeichnete Tat und auf die durch die Klage beschuldigten Personen.

§ 264 SrPO – (1) Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt. 

Hier hat der altbekannte Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“ seinen Ursprung. Das Akkusationsprinzip besagt, dass die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung nur durch Erhebung einer Klage erfolgen kann.

Das Legalitätsprinzip

Geregelt in §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 1 StPO:

§ 152 Abs. 2 StPO –  Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

§ 170 Abs. 1 StPO – Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

Das Legalitätsprinzip ist die Erforschungs- und Beweissicherungspflicht der Strafverfolgungsorgane. Es besagt, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, bei Anhaltspunkten für eine Straftat und bei hinreichendem Tatverdacht anzuklagen. Gilt ohne Einschränkung nur für die Einleitung des Verfahrens. Das Legalitätsprinzip ist der Gegensatz zum Opportunitätsprinzip, denn dies stellt eine Einschränkung dar, z.B. durch Privatklagedelikte (vgl. §§ 374, 376 StPO) und Einstellung des Verfahrens gem. §§ 153 ff. StPO.

Literaturhinweise:

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