Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

29/04/2015
von Gedankensalate
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Basics: Das Eigentum an beweglichen Sachen

Während der Besitz einer Sache die Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft ist, ist das Eigentum  das umfassendste absolute Zuordnungsrecht an einer Sache, vgl. § 903 BGB.

Im Gegensatz zum Besitz, ist das Eigentum ein dingliches Recht. Aufgrund des Grundsatzes der Typisierung (Siehe: Grundsätze des Sachenrechts) lassen sich vier dingliche Rechte an beweglichen Sachen herausfiltern:

  • Eigentum, §§ 903 ff. BGB – Das umfassende Herrschaftsecht über bewegliche und unbewegliche Sachen.
  • Sicherungseigentum, §§ 930 ff. BGB – Eigentum, welches unter dem Vorbehalt des Rückfalls an den Sicherungsgeber steht. Begründet durch die Übereignung beweglicher Sachen zur Sicherung einer Forderung eines Gläubigers. Beispiel: Bei Kreditfinanzierungen erhält der Kreditgeber zur Absicherung der Forderung eine bewegliche Sache übereignet, der Besitz verbleibt beim Kreditnehmer.
  • Anwartschaftsrecht, §§ 929, 158 BGB – Der Inhaber des Anwartschaftsrecht hat einen Anspruch auf Erwerb des Vollrechts (=Eigentum), dies geht über die bloße Erwerbsaussicht hinaus und gewährt gegenüber Dritten eine Rechtsstellung ähnlich der des Eigentümers. Beispiel: Eigentumsvorbehaltskauf. Der Käufer kauft eine Sache, der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  • Pfandrecht, §§ 1204 ff. BGB – Dingliches Recht an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung. Hier hat der Gläubiger die Befugnis Befriedigung aus der Sache zu suchen, sofern die Forderung nicht beglichen wird. Es handelt sich auch hier um eine dingliche, absolute Rechtsposition gegenüber Dritten. Beispiel: Bei Nichtrückzahlung eines Darlehens kann der Gläubiger die Sache verwerten und mit dem Erlös die Forderung tilgen.

Arten des Eigentums 

Alleineigentum – Das Eigentumsrecht steht einem Berechtigten zu.

Gesamthandseigentum – Das Eigentumsrecht steht mehreren Berechtigten zu. Die Eigentümer sind in einer Gesamthandsgemeinschaft gebunden, sie können nur gemeinsam über das Eigentum verfügen. Jedem Gesamthänder steht dabei ein Anteil am Vermögen zu, dieser Anteil ist jedoch nicht fassbar. Die Gesamthandsgemeinschaft kann nicht vertraglich vereinbart werden, sie wird ausschließlich vom Gesetz angeordnet. Beispiele: § 718 BGB – Gesellschaftsvermögen, § 1485 BGB – Gesamtgut der Gütergemeinschaft.

Bruchteilseigentum – Auch hier steht das Eigentumsrecht mehreren Berechtigten zu. Der Unterschied zur Gesamthandsgemeinschaft besteht in der Zuordnung des Eigentumanteils. Jeder Eigentümer kann über seinen Anteil frei verfügen, über die ganze Sache können nur alle zusammen verfügen. Beispiel: § 741 BGB – Gemeinschaft nach Bruchteilen.

Literaturempfehlungen:

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20/04/2015
von Gedankensalate
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Die JURAcon Frankfurt – Karrieremesse mit Chancen

Am 07. Mai 2015 ist es soweit: Die JURAcon Frankfurt öffnet ihre Türen. Studierende, Referendare und Volljuristen sind eingeladen sich bei den rund 50 Ausstellern umzuschauen und Kontakte zu knüpfen.

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Die JURAcon ist nicht irgendeine Karrieremesse, es ist eine der größten Karrieremessen Deutschlands. Hier gibt es die Möglichkeit potentielle Arbeitgeber kennenzulernen. Vom Praktikum über eine Stelle im Referendariat bis zur Festanstellung ist alles dabei. Warum der Besuch einer Karrieremesse lohnenswert ist?

Hier versammeln sich potentielle Arbeitgeber auf einem Fleck und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung. Für Studierende ist es eine gute Möglichkeit sich einen Überblick zu verschaffen über die Angebote der Branche. Nicht nur die Stellenangebote sind interessant, auch die Anforderungen an die Bewerber. Außerdem können hier in ungezwungener Atmosphäre Fragen gestellt werden. Mancher Kontakt der hier geknüpft wird, zahlt sich später aus.

Derzeit sind ca. 50 Aussteller auf der JURAcon vertreten. Neben zahlreichen Kanzleien stehen auch Verlage und  Unternehmen für Gespräche zur Verfügung. Eine kleine Auswahl an Ausstellern:

  • Daimler AG
  • Beck Verlag
  • Deloitte
  • Deutscher Anwaltverein
  • Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • PwC
  • Talent Rocket

Die komplette Liste der Aussteller ist hier zu finden: Aussteller JURAcon Frankfurt

Wer sich bis zum 04. Mai 2015  über das Karriere-Portal bei den Kanzleien und Unternehmen seiner Wahl um Gesprächstermine bewirbt, kann dadurch seine Chancen auf erfolgreiche Gespräche am Messetag erhöhen und erhält außerdem kostenfreien Eintritt zur Messe.

Die JURAcon ist nicht nur eine Ansammlung der Aussteller, sie bietet auch ein interessantes Rahmenprogramm. Zum Beispiel Vorträge über die Berufsbilder als Jurist, die Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt und Tipps zur richtigen Präsentation der eigenen Person gegenüber potentiellen Arbeitgebern. Das komplette Rahmenprogramm ist hier zu finden: Rahmenprogramm JURAcon Frankfurt.

Ein besonderes Angebot ist der Busshuttle zur JURAcon. Er ist kostenlos bringt euch mit dem Bus zur JURAcon. Die Liste der Städte aus denen der Bus euch abholt ist lang, von Augsburg angefangen, über Hannover bis hin zu Würzburg – der Busshuttle bringt euch kostenfrei ans Ziel. Anmeldung und die Liste der Abfahrtsorte findet ihr hier: Busshuttle zur JURAcon Frankfurt.

Insgesamt ist die JURAcon eine tolle Möglichkeit sich kompakt über Berufsfelder, Arbeitgeber und Karrierechancen zu informieren. Also bringt eure Bewerbungsmappen auf Vordermann, packt die Visitenkarten ein und bucht den Busshuttle!

Die Bewerbungsfrist für die persönlichen Gespräche läuft bis zum 04.Mai 2015, sie ist über das Karriereportal möglich.

Die JURAcon findet statt am 07.Mai 2015 von 10-17 Uhr im Forum der Messe, Ludwig-Erhard-Anlage 1 , 60327 Frankfurt am Main. Save the Date! Überblick über die JURAcon Frankfurt 2015 

19/04/2015
von Gedankensalate
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Appgelernt: Die Alpmann Schmidt Jura App

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Die Definitionen im Überblick

Vor einiger Zeit hatte ich die Apps von Repetico und Alpmann Schmidt bereits vorgestellt. Nun gibt es eine neue App für die digitale Version der guten alten Karteikarte. Das neue: Nun können die Alpmann Schmidt Karten via Repetico in EINER App gelernt werden. Das finde ich praktisch, denn sowohl Repetico als auch AS-Karten wurden von mir genutzt.

Somit können nicht nur die auf repetico.de erstellten Karten unterwegs gelernt werden, sondern auch die als In-App-Kauf erhältlichen Alpmann Schmidt Karteikarten. Die Features im Überblick:

• Echtzeitsynchronisation aller Lernkarten und der Lernstände zwischen der Alpmann App und www.repetico.de
• Individuelle Auswahlmöglichkeiten von Kategorien vor Deiner Abfrage
• Markieren von Dir wichtigen Lernkarten als Favoriten und frage sie gesondert ab
• Lernkarten direkt in der App bearbeiten
• Detaillierter Überblick über Deinen aktuellen Lernstand
• Lernkarten in Sekundenschnelle finden
• Lernaktivitäten der Freunde mitverfolgen und motiviert bleiben
• Intuitive und benutzerfreundliche Bedienung
• Bearbeiten von Karten
• Kartensätze in der App kaufen

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15/04/2015
von Gedankensalate
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Rezension: Thilo Bode – Die Freihandelslüge incl. Leseprobe

Thilo Bode, Gründer der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, ist so etwas wie der politische Anwalt der Verbraucher und der Umwelt. Nun hat er ein Buch über eines der heiß diskutiertesten Themen derzeit geschrieben: Über das Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP.  Schon der Titel verrät was den Leser erwartet: 

Die Freihandelslüge – Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet

TTipRezension

 

Wer nun denkt es sei ein reines „Anti“-Buch, den muss ich enttäuschen. Bode belegt auf 228 Seiten die Notwendigkeit dieses Buches und liefert dazu auf 36 Seiten einen Anhang mit Dokumenten, Literaturnachweisen und einer Chronologie warum TTIP in der beabsichtigten Form nicht so gut ist wie dem Bürger suggeriert wird.

Den interessierten Leser erwarten 2 Teile:

Im ersten Teil des Buches erklärt Bode zunächst worum es sich bei TTIP eigentlich handelt und was die Konsequenzen einer Umsetzung dieses Abkommens sind. Ich muss gestehen, obwohl ich politisch interessiert bin und die Tageszeitungen regelmäßig lese, waren mir 70% der Fakten über TTIP unbekannt. Das mag zum einen daran liegen, dass ohnehin nur wenige Informationen den Weg in die Öffentlichkeit finden und zum anderen an der teilweise auch schlichtweg falschen Darstellung dieses Abkommens. Allein daran wurde mir die Notwendigkeit dieses Buches bewusst.

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12/04/2015
von Gedankensalate
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IPR – Die Allgemeinen Ehewirkungen – Art. 14 EGBGB

Im Internationalen Familien- und Erbrecht ist Art. 14 EGBGB eine Grundsatzkollisionsnorm 1. Viele andere Kollisionsnormen verweisen auf das Ehewirkungsstatut nach Art. 14 EGBGB, daher sollte die Prüfung des Art. 14 EGBGB bekannt sein.

Unter die allgemeinen Ehewirkungen fallen z.B.:

  • Pflicht zur ehelichen Gemeinschaft (vgl. § 1353 BGB)
  • Haushaltsführung (vgl. § 1356 BGB)
  • Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs (vgl. § 1357 BGB) → Haftungsmaßstab der Eheleute (vgl. § 1359 BGB)
  • spezielle Eigentumsvermutungen (vgl. § 1362 BGB)

Auch die Morgengabe fällt unter Art. 14 EGBGB, wenn der Anspruch während der Ehe geltend gemacht wird, weil der Ehemann bisher nicht geleistet hat 2.

Das Ehewirkungsstatur ist wandelbar! Bei der Feststellung ist auf den jeweiligen Zeitpunkt abzustellen, es kann daher zu verschiedenen Rechtsordnungen für verschiedene Zeitabschnitte kommen!

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